Um sich gegen die obligatorische Elena-Datenübermittlung seitens des Arbeitgeber an Behörden zu wehren, bleiben nur wenige Tage Zeit: Aus verfahrenstechnischen Gründen müssen bis zum 25. März die Vollmachten im Briefkasten sein.
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Um sich gegen die obligatorische Elena-Datenübermittlung seitens des Arbeitgeber an Behörden zu wehren, bleiben nur wenige Tage Zeit: Aus verfahrenstechnischen Gründen müssen bis zum 25. März die Vollmachten im Briefkasten sein.